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Vorhaben: Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
(Förderrichtlinie AZL/2015)

Mit der Umsetzung des Vorhabens "Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spez. Gründen benachteiligte Gebiete" konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächs. Kulturlandschaft geleistet werden. Somit konnte zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor-u. nachgelagerten Bereich gesichert werden.